Zuschauer Hinweise
Allgemeine Zutrittsordnung (AZO)
1.) Der Umfang des Veranstaltungsgeländes und des Zuschauerraumes wird durch eine Verordnung der Gemeinde Ebbs festgelegt.
.
2.) Zutritt zum Veranstaltungsgelände nur mit gültiger Zutrittsberechtigung (Eintrittskarten, Akkreditierungen). Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Durch den Erwerb einer Eintrittskarten oder Erhalt einer Akkreditierung akzeptiert der Besucher diese Zutrittsordnung.
.
3.) Die Organe des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Personen, die Zutritt zur Veranstaltung haben wollen, nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen, ebenso deren mitgeführten Behältnisse. Dazu zählen auch pyrotechnische Gegenstände. Die Organe des Sicherheitsdienstes sind berechtigt, Personen, die eine Durchsuchung verweigern oder gefährliche Gegenstände ins Veranstaltungsgelände mitführen wollen, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren. Offensichtlich alkoholisierten Personen wird der Zutritt ebenfalls verwehrt.
.
4.) Das Mitbringen von Speisen und Getränken aller Art, insbesondere Alkoholika, zur Veranstaltung ist verboten! Die Organe des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, Behältnisse auf die Einhaltung dieser Anordnung zu überprüfen!
.
5.) Das unberechtigte Einbringen von Werbemittel aller Art (z.B. Transparente, Prospekte, Zeitungen und Zeitschriften usw.) ist streng verboten.
.
6.) Radio, Film- und TV-Aufnahmen dürfen nur von hiefür besonders berechtigten Personen durchgeführt werden. Fotografieren nur für private Zwecke.
.
7.) Jede Beschädigung oder Verunreinigung im Veranstaltungsbereich sowie der Einrichtungen ist zu vermeiden. Insbesondere ist im Veranstaltungsbereich verboten: Das Abreißen und Abschneiden von Zweigen oder Ästen, das Beschädigen, Beschmutzen oder Verrücken von jeglichen Gegenständen, das Abbrennen von Feuern und Feuerwerken. Papier, Speisereste, Styropor und dgl. und weitere Abfälle aller Art sind in den hiefür bereitgestellten Abfallkörben zu deponieren.
.
8.) Den Anordnungen der Aufsichts- und Sicherheitsorgane zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Missachtung der Zutrittsordnung oder der Missbrauch von Zutrittsberechtigungen wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich.
.
9.) Bei Verletzung dieser Zutrittsordnung hat sich die betreffende Person auszuweisen.
.
10.) Programmänderungen sind möglich und unterliegen den Entscheidungen der Jury, des Veranstalters oder der Veranstaltungsbehörde.
.
11.) Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Schäden, die der Erwerber oder Besitzer dieser Eintrittskarte vor, während oder nach der Veranstaltung in direktem oder indirektem Zusammenhang mit der Veranstaltung erleidet, ab, außer solchen, deren Ersatz nicht ausgeschlossen werden kann.
.
Verein VANQUISHER


